Der Abfallbeauftragte wirkt als Berater in Angelegenheiten der Kreislaufwirtschaft, insbesondere der Abfallvermeidung und -verwertung, sowie der Abfallbeseitigung. Er ist sach- und fachkundig, was Abfallkunde, Beseitigungsmöglichkeiten, Gefahrenkunde und Rechtslagen angeht. Abfallbeauftragte können Angestellte des jeweiligen Unternehmens sein oder externe Mitarbeiter. Der Betreiber bleibt jedoch letztendlich verantwortlich für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen.
·Rechtsgrundlagen für die Abfallwirtschaft (nationales und internationales Abfall- und Umweltrecht, Straf- und Ordnungsrecht, Haftungsrecht
Abschluss
Behördlich bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung (Fachkundenachweis).