Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitsgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen.
Der Brandschutzbeauftragte hat den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/ Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu unterstützen. Diese Unterstützungstätigkeit sieht beispielhaft wie folgt aus:
- Rechtliche Grundlagen – Verantwortung und Haftung
- Grundlagen zur Bestellung
- der Staatliche Arbeitsschutz, Behörden Versicherer
- Aufstellen von Brandschutzordnungen und Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Regelungen bei Heißarbeiten usw.)
- Ausbildung von Mitarbeitern
- Betreuung von Brandschutzeinrichtungen
- Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren - Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen
- Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen