Für Umweltbeauftragte besteht die Notwendigkeit ein anerkanntes Berufsbild zu schaffen, das diese als hoch qualifizierte Fachleute ausweist. Ferner muss dieser Beruf den heutigen betrieblichen Erfordernissen entsprechen. Basis dazu ist zunächst eine entsprechend hohe Qualifikation auf der Grundlage der Fachkundeanforderungen für die Qualifikation eines Betriebsbeauftragten nach den Umweltgesetzen.
Die Ausbildung enthält die Fachkundenachweise zum Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz in Anlehnung an §§ 64 ff WHG, zum Betriebsbeauftragten für Abfall gem. § 60 Abs. 3 S. 1 KrWG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV und zum behördlich bundesweit anerkannter Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
gem. §§ 53 ff BImSchG i.V.m. § 9 der 5. BImSchV.
Die Ausbildung zum Immissionsschutzbeauftragten ist staatlich anerkannt vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW mit dem Bescheid vom 04.08.2000 (Aktenzeichen VA1-8800.3).
Die Fachkundelehrgänge sind auch separat buchbar:
B02 Immissionsschutzbeauftragter
B03 Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz
B04 Abfallbeauftragter