
Beim Bildungsurlaub geht es um die Freistellung von der Arbeit für Weiterbildungen. Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf gegenüber dem Arbeitgeber, der während dieser Zeit das Gehalt weiterzahlt. Je nach Bundesland wird der Bildungsurlaub auch als Bildungsfreistellung, Bildungszeit oder Arbeitnehmerweiterbildung bezeichnet.
Für Auszubildende gehen die Regelungen auseinander. Auch sie dürfen Bildungsurlaub nehmen – allerdings zu Teilen beschränkt auf Politische Bildung, es gibt teils auch andere Zeitumfänge. In manchen Ländern gibt es zudem Bildungsurlaub für Landesbeamte.
Weitere Einschränkungen, Sonderfälle, zusätzliche Bedingungen wie Beschäftigungsdauer, Betriebsgröße u.a. finden Sie in der Tabelle weiter unten auf dieser Seite. Ausführliche Beschreibungen finden Sie in den einzelnen Länder-Seiten unserer Infothek.
„Gelernt ist gelernt“ – eine alte Redensart, die in der heutigen Arbeitswelt nicht mehr zutrifft. Wissen veraltet schnell und kontinuierlich kommen neue Erkenntnisse hinzu. Wer sich auf veraltetes Wissen verlässt, erfährt in der Praxis rasch seine Grenzen. In fast allen Berufsfeldern sind neue technische, organisatorische und kommunikative Kompetenzen gefragt, die kontinuierlich erworben oder aufgefrischt werden müssen.
Mit dem Bildungsurlaub fördern 14 der 16 Bundesländer daher gezielt das lebenslange Lernen ihrer Beschäftigten. Im Fokus steht dabei der Erwerb neuer Kenntnisse zu einem selbst gewählten Thema sowie die Unterstützung der individuellen Lernbereitschaft über das gesamte Berufsleben hinweg.
Bildungsurlaub ist eine Freistellung von der Arbeit zu Bildungszwecken und ist klar vom Erholungsurlaub abzugrenzen. Alle anerkannten Weiterbildungen müssen gesetzlich verankerte Qualitätsstandards erfüllen und werden von der zuständigen Landesbehörde vorab geprüft und freigegeben.
Der Arbeitgeber gewährt während der Freistellung die volle Lohnfortzahlung, während der Arbeitnehmer für die Seminarkosten aufkommt. Dieser gemeinsame Beitrag ist für beide Seiten von Vorteil. Arbeitgeber profitieren von motivierten Mitarbeitern und dem Zuwachs an Know-how im Unternehmen, während Arbeitnehmer ihre Fähigkeiten erweitern und fachlich auf dem neuesten Stand bleiben. Ein zentraler Vorteil des Bildungsurlaubs ist, dass die Teilnehmer die Inhalte ihrer Weiterbildung eigenständig bestimmen können – im Gegensatz zu vielen anderen Förderinstrumenten.
Die Weiterbildung muss in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten, als Bildungsurlaub anerkannt sein. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen erhalten die Veranstalter die Anerkennung, während in den anderen 12 Bundesländern mit Bildungsurlaub die jeweiligen Kurse anerkannt werden.
Passende Bildungsurlaub Angebote finden Sie in unserer Kurssuche. Nutzen Sie den Filter „Anerkannt in“, um sich alle Weiterbildungen anzeigen zu lassen, die den Anforderungen in Ihrem Bundesland entsprechen.
Da die Auswahl oft groß ist, können Sie die Ergebnisse mit weiteren Filtern wie Thema, Datum, Preis oder Ort weiter eingrenzen.
Bildungsurlaub ist ein Rechtsanspruch – und wie immer bei Rechtsfragen kommt es auf die korrekte Vorgehensweise an. Wenn Sie ein paar Punkte beachten, kann alles ganz schnell gehen. Wir haben zusammengetragen, worauf Sie achten müssen.
Prüfen Sie im ersten Schritt, ob Sie Anspruch auf Bildungsurlaub haben. Es gilt die Gesetzgebung des Bundeslandes, dem ihr Arbeitsplatz zugeordnet ist.
Der grundsätzliche Anspruch besteht in Voll- oder Teilzeit, im Minijob oder im Home Office. Aber: es gibt Ausnahmen und Sonderregeln. Eine Übersicht finden Sie in der Tabelle weiter unten auf dieser Seite.
Suchen Sie weitere Einzelheiten? Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und auch die Gesetzestexte selbst finden Sie auf unseren länderspezifischen Seiten. Dort sind alle relevanten Bestimmungen Ihres Bundeslands übersichtlich zusammengefasst.
Suchen Sie sich einen Kurs aus, der Ihren Interessen entspricht und in Ihrem Bundesland anerkannt ist. Der Veranstaltungsort kann dabei durchaus außerhalb Ihres Bundeslandes liegen. Falls Sie etwas gefunden haben, dass nur in einem anderen Bundesland anerkannt ist, aber nicht in ihrem, können Sie es trotzdem versuchen: Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er es freiwillig genehmigt – er muss nicht, aber er darf.
Vor der verbindlichen Buchung eines Seminars klären Sie mit dem Veranstalter, ob für die Veranstaltung tatsächlich eine gültige Anerkennung nach dem Bildungsurlaubsgesetz Ihres Landes vorliegt. Wenn alles passt, lohnt es sich frühzeitig einen Platz zu reservieren.
Berücksichtigen Sie bei der Terminwahl, dass der Arbeitgeber Ihre Abwesenheit einplanen muss. Eine frühzeitige Beantragung und ggf. die Wahl eines Zeitpunkts außerhalb von betrieblichen Stoßzeiten machen es für beide Seiten leichter. In den Gesetzen des Bundesländer sind in der Regel Antragsfristen genannt, die Sie einhalten müssen. Oft spätestens 4 bis 6 Wochen vor dem Kursbeginn. Sie haben Anspruch auf eine Antwort Ihres Arbeitgebers innerhalb von meist 3 bis 4 Wochen.
Tipp: Werfen Sie mal einen Blick auf die Rücktrittsbedingungen. Können Sie kostenlos zurücktreten, wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Bildungsurlaubsanmeldung aus berechtigten Gründen zurückweist? Meist geht das.
Jetzt ist der Veranstalter am Zug. In der Regel schicken die Veranstalter nach Ihrer Anmeldung unaufgefordert alle notwendigen Unterlagen zu. Das sind:
Reichen Sie bei Ihrem Arbeitgeber dort, wo Sie auch Ihren Antrag auf Erholungsurlaub anmelden, diese Unterlagen ein. Fügen Sie ein Anschreiben bei, das kann formlos sein und etwa folgende Formulierung enthalten:
„Hiermit mache ich meinen Anspruch auf Freistellung zum Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit vom … bis … geltend. Beigefügt sind Ablaufpan, Anerkennungsbescheid und Anmeldebestätigung“.
Das Abgabedatum sollte auch enthalten sein. Lassen Sie sich die Abgabe und das Datum Ihres Antrags sicherheitshalber schriftlich bestätigen, wenn Sie ihn persönlich abgeben.
Sie bekommen vom Veranstalter eine Teilnahmebescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie den Kurs vollständig besucht haben. Falls es mal vergessen wird: Erinnern Sie ihn daran. Die Bescheinigung ist zwingend erforderlich und Sie haben einen Rechtsanspruch darauf. Geben Sie diese Bescheinigung Ihrem Arbeitgeber. Darauf hat er wiederum Anspruch.
Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, muss Ihr Arbeitgeber diesen prüfen und Ihnen seine Entscheidung mitteilen. Dafür hat er eine bestimmte Frist, die je nach Bundesland variiert (meist drei bis vier Wochen vor Kursbeginn).
Wenn Ihr Arbeitgeber den Antrag innerhalb dieser Frist nicht ausdrücklich ablehnt, gilt Ihr Bildungsurlaub als genehmigt und Sie können den Kurs besuchen.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag auf Bildungsurlaub ablehnt, lassen Sie sich die Ablehnung unbedingt schriftlich geben. Anschließend sollten Sie die Begründung genau prüfen. Holen Sie sich bei Bedarf professionelle Unterstützung, zum Beispiel von Ihrem Betriebsrat oder einem Rechtsanwalt.
Die Bildungsurlaubsgesetze der Bundesländer legen genau fest, welche Ablehnungsgründe zulässig sind. Jede andere Begründung ist nicht rechtskräftig. Mögliche Gründe für eine Ablehnung sind unter anderem:
Wenn sich die Ablehnung nur auf einen bestimmten Kurs oder Termin bezieht, haben Sie die Möglichkeit, einen neuen Antrag für einen anderen Kurs oder Zeitpunkt einzureichen.
Einige Arbeitgeber berufen sich auf eine Klausel, die einen Mindestbezug zwischen dem Kursthema und Ihrer beruflichen Tätigkeit fordert. Hier ist Vorsicht geboten: in vielen Bundesländern ist dieser Ablehnungsgrund nicht zulässig. Zudem sollte eine Weiterbildung, die Sie für Ihre aktuelle Tätigkeit zwingend benötigen, eigentlich vom Arbeitgeber selbst finanziert werden und der Bildungsurlaub gerade Ihre eigene persönliche und perspektivische Weiterentwicklung fördern. Der Gesetzgeber sieht daher vor, dass diese Klausel nicht zu weit ausgelegt werden darf.
Bei Kursen zur politischen Bildung greift diese Mindestnutzen-Klausel übrigens grundsätzlich nicht. Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Arbeitgeber nutzt diese Klausel als generelles Blockadeinstrument, kann ein Bildungsurlaub aus dem Bereich der politischen Bildung ein guter Weg sein, um dies zu umgehen.
Für Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen bietet der DGB NRW einen speziellen Leitfaden an, der detailliert erklärt, wie Sie bei einer Ablehnung nach dem NRW-Gesetz vorgehen können. Viele der dort genannten Tipps sind auch auf andere Bundesländer übertragbar.
Die Gesetze ähneln sich, weichen aber in Details voneinander ab, was es für Sie nicht leichter macht. Entscheidend für Sie ist die Frage: Ist ein Seminar in dem Bundesland anerkannt, in dem sich Ihr Arbeitsplatz befindet? Unsere Kurssuche ist deshalb auf diesen Punkt hin optimiert. Filtern Sie nach der Anerkennung in Ihrem Bundesland, wenn Sie nur die dort anerkannten Angebote angezeigt bekommen möchten.
Bitte beachten Sie, dass wir uns bei den Angaben zur Anerkennung auf die Veranstalter verlassen. Prüfen Sie unbedingt vor der Buchung, ob tatsächlich eine gültige Anerkennung für Ihr Bundesland vorliegt.
| Bundesland | BU für Landesbeamte | BU für Azubis | Kleinbetriebs- klausel – Kein BU bei Zahl der Beschäftigten unter | Beteiligung limitiert bei Betriebsgröße unter | Schulung für ehrenamtliche Tätigkeit |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Ja | Ja, auch für Studenten (dualer Studiengang), 5 Tg. während ges. Ausbildung (polit. Bildung und bestimmte Ehrenamtsschulungen) | 10 | Max. 10% der Beschäftigten p.a. | Ja |
| Berlin | — | Ja, polit. Bildung | — | Bis 20 Beschäftigte: max. 10% der Beschäftigten p.a. | Ja |
| Brandenburg | — | Ja | — | Bis 20 Beschäftigte: max. 30% der Beschäftigten; sonst max. 50% der Beschäftigten p.a. | Nein |
| Bremen | — | Ja | — | — | Ja |
| Hamburg | — | Ja | — | — | Ja |
| Hessen | — | Ja, polit. Bildung und Ehrenamts-Schulungen | — | Max. ein Drittel der Beschäftigten p.a. | Nein |
| Mecklenburg-Vorpommern | Ja, ohne Lohn- erstattung | Ja, polit. Bildung und Ehrenamts-Schulungen | — | — | Ja |
| Niedersachsen | — | Ja | — | Max. 50 % der Beschäftigten pro Jahr (umgerechnet) | Ja |
| NRW | — | Ja, polit. Bildung | 10 | Bis 50 Beschäftigte: max 10% der Beschäftigten p.a. | Nein |
| Rheinland-Pfalz | Ja | Ja, polit. Bildung | 6 | Bis 20% (umgerechnet) der Beschäftigten p.a. | Nein |
| Saarland | Ja | Ja | — | Bis 10 Beschäftigte: max. ein Drittel der Beschäftigten p.a. | Ja |
| Sachsen-Anhalt | — | Ja | 5 | Bis 20% (umgerechnet) der Beschäftigten p.a. | Nein |
| Schleswig-Holstein | Ja | Ja | — | — | Ja |
| Thüringen | Ja | Ja (3 Tage p.a.) | 5 | bis 25 Beschäftigte max. 1 Person p.a. bis 50 max. 10%, ab 50 max. 20% der Beschäftigten | Ja |
Sprachen lernen, wo man sie spricht, ist naturgemäß reizvoll und pädagogisch wertvoll. Sprachreise-Anbieter weltweit werben gern mit dem Begriff „Bildungsurlaub“ – manche unterliegen dabei dem auch in Deutschland verbreiteten Missverständnis, dabei handele es sich um jedwede Mischung von „Urlaub“ und „Bildung“.
Sprachen sind ein beliebtes Thema der Erwachsenenbildung und damit auch des Bildungsurlaubs. Natürlich unterliegen auch Sprachkurse den Anerkennungskriterien der Bundesländer. So muss zum Beispiel ein gewissen Kursumfang eingehalten werden. Die Anforderungen an den Stundenplan übertreffen oft die Anforderung regulärer Stundenpläne internationaler Sprachschulen.
Sie sollten bei einem Kurs, der Ihnen zusagt, immer nach der Anerkennung fragen. Viele Sprachschulen sind darauf eingestellt und kennen das Verfahren. Sie haben die Anerkennung selbst erwirkt oder bewusst einen Dienstleister mit der Anerkennung beauftragt.
Geografisch beschränkt nur NRW die Kursteilnahme. Dort ist festgelegt, dass sich der Veranstaltungsort in einem Radius von 500 km zur Landesgrenze befinden muss. Das schließt den Mittelmeerraum und andere Kontinente aus. Eine Übersicht anerkannter Bildungsurlaub-Sprachreisen finden Sie in unserer Kurssuche.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass nicht jeder Einzelfall eindeutig in Gesetzen geregelt ist. Wenn Sie eine Frage haben, sind Sie damit vermutlich nicht allein. Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir in unserer FAQ-Sektion für Sie zusammengestellt.