Bildungsurlaub („Arbeitnehmerweiterbildung“) in Nordrhein-Westfalen

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Auf einen Blick

Wieviel?

  • 5 Tage (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), der Anspruch des aktuellen Jahres kann zwecks Zusammenfassung auf das Folgejahr übertragen werden
  • Für Auszubildende 5 Tage insgesamt während der Ausbildung – ausschließlich für politische Bildung
  • Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Für wen?

  • Arbeitnehmer*innen
  • Auszubildende, nur politische Bildung
  • Landesbeamte in Bremen haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub, können jedoch Sonderurlaub beantragen

Art der Veranstaltung

  • Politische und Berufliche Weiterbildung
  • Mindestdauer 3 Tage en bloc oder in 5 Tage in Wochen-Intervallen
  • täglich mind. 6 Ustd.
  • Veranstaltungsort darf max. 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt sein. Diese Beschränkung gilt nicht für Seminare an Gedenkstätten des Nazi-Terrors
  • Online-Veranstaltungen sind möglich

Fristen

  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
  • Ablehnung des Arbeitgebers innerhalb von 3 Wochen

Einschränkungen

  • Bis zu 2 Tage betriebliche Fortbildung können angerechnet werden.
  • In Betrieben bis 50 Beschäftigte gibt es Bildungsurlaub nur für 10 % der Beschäftigten p.a.
  • Kein Anspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten
  • Arbeitgeber können den Antrag ablehnen, wenn die Kursinhalte keinen Bezug zur aktuellen Tätigkeit haben oder – so das Gesetz – „[…] in der beruflichen Tätigkeit zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers verwendet werden können“ (§ 1 Abs. 3 AWbG).

Bildungsurlaube mit Anerkennung für NRW finden

Online

Eine umfassende Auswahl an Bildungsurlauben mit Anerkennung in Nordrhein-Westfalen finden Sie in unserer Seminarsuche. Hier können Sie einige speziell auf den Bildungsurlaub ausgerichtete Filter anwenden, um die Angebotssuche entsprechend Ihrer Bedürfnisse bestmöglich einzugrenzen.

Print

Die Print-Broschüre „Bildungsurlaub in NRW“ erscheint jeweils Mitte Juni und Mitte Dezember mit über 2.000 aktuellen, in NRW anerkannten Bildungsurlauben. Mehr als 130 Volkshochschulen, Bildungswerke, Institute und politische Stiftungen beteiligen sich in jeder Ausgabe. Die Broschüre ist kostenlos und ein regionales Schwesterprojekt von Bildungsurlaub.de.

An eine gedruckte Ausgabe gelangen Sie über einen der drei folgenden Wege:

1. Versandservice: Einige Bildungsberatungsstellen bieten einen Versandservice für Einzelpersonen. Gegen Einsendung eines frankierten und an sich selbst adressierten Din A4-Umschlags erhalten Sie die Broschüre per Post.

2. Abholung in einer der über 100 Auslagestellen in ganz NRW.

3. Selbst Borschüren auslegen: Gern schicken wir Ihrer Organisation, Ihrer Behörde oder Ihrem Betriebsratsbüro regelmäßig nach Erscheinen 20, 50 oder 100 Exemplare zur Auslage. Sie übernehmen lediglich das Porto (20 Stück 4,20 €, ab 50 Stück 4,81 €, incl. 19 % Mwst.). Abbestellungen sind jederzeit möglich.

Rechtsgrundlagen & Hinweise

Während der Corona-Pandemie wurden Online-Bildungsurlaube vorübergehend genehmigt. Inzwischen wurde die Befristung durch eine Anpassung des rechtlichen Rahmens aufgehoben (AWbG §9 Abs. 1).

Anerkennung

Eine Besonderheit in Nordrhein-Westfalen ist, dass nicht einzelne Veranstaltungen, sondern die Veranstalter selbst anerkannt werden. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die Bildungseinrichtung seit mindestens zwei Jahren besteht und ein vom Ministerium anerkanntes Gütesiegel nachweisen kann.

Die Anerkennung erteilt die jeweils zuständige Bezirksregierung. Für Veranstalter mit Sitz außerhalb Nordrhein-Westfalens ist die Bezirksregierung Detmold zuständig; Anbieter innerhalb des Landes wenden sich an die Bezirksregierung ihres Firmensitzes. Weitere Details finden Sie auf unserer Infoseite zur Anerkennung von Bildungsurlaub.

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Für die Anerkennung zuständige Bezirksregierungen

Bezirksregierung Detmold
Dezernat 48
Leopoldstraße 13
32756 Detmold
Auch für Veranstalter außerhalb NRWs zuständig

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 48
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 48
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf

Bezirksregierung Köln
Dezernat 48
Zeughausstraße 2–10
50667 Köln

Bezirksregierung Münster
Dezernat 48
Domplatz 1-3
48143 Münster