Auf einen Blick
Wieviel?
- Bis 5 Tage pro Jahr, für Auszubildende 3 Tage im Jahr. Übertragbarkeit auf Folgejahre bei einer Ablehnung oder Rücknahme der Zustimmung
- Der Anspruch entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
Für wen?
- Neben Angestellten und Arbeiter*innen dürfen auch Auszubildende, Personen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind, sowie (Landes-) Beamt*innen und Richter*innen Bildungsurlaub nehmen
Art der Veranstaltung
- Gesellschaftspolitische Bildung
- Arbeitsweltbezogene Bildung
- Ehrenamtsbezogene Bildung
Fristen:
- Der Antrag muss 8 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden.
- Der Arbeitgeber muss spätestens 4 Wochen danach entscheiden und dies bei Ablehnung schriftlich und mit Begründung mitteilen. Anderenfalls gilt der Antrag als genehmigt
Einschränkungen
- Betriebseigene Schulungen können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden, reduzieren also den frei verfügbaren Anspruch
- Kein Anspruch besteht in Kleinbetrieben bis 5 Mitabeitern
- Bei 5 bis 25 Beschäftigten kann der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen, wenn bereits 5 Arbeitstage in Anspruch genommen wurden
- Bei 26 bis 50 Beschäftigten kann der Arbeitgeber ab der Inanspruchnahme von 10% der im Betrieb möglichen Freistellungstage (Beschäftigte mal 5) ablehnen, ab 50 Mitarbeitern dürfen bis 20% der Beschäftigten Bildungsurlaub in Anspruch nehmen
Bildungsurlaube mit Anerkennung für Thüringen finden
In der Kurssuche auf Bildungsurlaub.de finden Sie zusätzlich zu bereits anerkannten Kursen auch Weiterbildungen, bei denen der Veranstalter auf Wunsch der Teilnehmenden bereit ist, die Anerkennung erstmals zu beantragen. Auf anerkannte Angebote weist neben Bildungsurlaub.de auch das Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport hin. Die Verlinkung finden Sie am am Ende dieser Seite.
Rechtsgrundlagen und weitere Hinweise
Zuständiges Ministerium
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt
Tel.: 0361/57 343 8278 (Servicehotline)
Sprechzeiten:
Montag und Mittwoch 8:00 – 11:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 18:00 – 15:00 Uhr
E-Mail