Bildungsurlaub („Bildungszeit“) in Berlin

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Auf einen Blick

Wieviel?

  • 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), ein Vorgriff auf den Anspruch im Folgejahr ermöglicht den Besuch von zweiwöchigen Seminaren
  • Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Für wen?

  • Arbeitnehmer*innen
  • Auszubildende (nur für politische Bildung)
  • Landesbeamte in Berlin haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub, dafür jedoch auf Sonderurlaub

Art der Veranstaltung

  • Politische, Berufliche Weiterbildung, Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten
  • Mindestdauer 1 Tag

Fristen

  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn

Einschränkungen

  • In Kleinbetrieben bis 20 Beschäftigte ist der Anspruch auf max. 10% der Beschäftigten begrenzt

Anerkannte Bildungsangebote

In unserer Kurssuche finden Sie eine große Auswahl an Weiterbildungen, die für Bildungszeit in Berlin anerkannt oder anerkennungsfähig sind. Auch der Berliner Senat führt eine Datenbank mit anerkannten Bildungszeit-Angeboten.

Rechtsgrundlagen und weitere Hinweise

Die letzte Änderung des Berliner Gesetzes trat am 1. September 2021 in Kraft. Seitdem heißt Bildungsurlaub in Berlin Bildungszeit. Ebenfalls neu eingeführt wurde, dass Beschäftigte an Schulen und Hochschulen Ihre Bildungszeit möglichst in unterrichtsfreien Zeiten nehmen sollen. Der Anspruch der unter 25 Jährigen wurde von 10 Tage pro Jahr auf 5 Tage pro Jahr reduziert.

Zuständige Behörde

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Oranienstr. 106
10969 Berlin
Tel.: (030) 9028-1414
Tel.: (030) 9028-1482
E-Mail