Auf einen Blick
Wieviel?
- 10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche)
- Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Für wen?
- Arbeitnehmer*innen
- Auszubildende
- Landesbeamte in Brandenburg haben leider weder Anspruch auf Bildungsurlaub noch auf Sonderurlaub
Art der Veranstaltung
- Politische, Berufliche und Kulturelle Weiterbildung
- Mindestdauer 1 Tag
- Pro Tag 6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten
Fristen
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
Einschränkungen
- Anspruch auf Bildungsurlaub ist auf max. 50% der Beschäftigten pro Jahr beschränkt (umgerechnet)
- In Kleinbetrieben bis 20 Beschäftigte: Anspruch für max. 30% der Beschäftigten (umgerechnet)
Anerkannte Bildungsurlaube finden
In unserer Kurssuche finden Sie viele Bildungszeit-Angebote, die in Brandenburg anerkannt oder laut Veranstalter anerkennungsfähig sind.
Rechtsgrundlagen und weitere Hinweise
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Abt. 2, Ref. 26
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel.: (0331) 866 37 91
E-Mail