Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit in Brandenburg

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Auf einen Blick

Wieviel?

  • 10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche)
  • Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Für wen?

  • Arbeitnehmer*innen
  • Auszubildende
  • Landesbeamte in Brandenburg haben leider weder Anspruch auf Bildungsurlaub noch auf Sonderurlaub

Art der Veranstaltung

  • Politische, Berufliche und Kulturelle Weiterbildung
  • Mindestdauer 1 Tag
  • Pro Tag 6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten

Fristen

  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn

Einschränkungen

  • Anspruch auf Bildungsurlaub ist auf max. 50% der Beschäftigten pro Jahr beschränkt (umgerechnet)
  • In Kleinbetrieben bis 20 Beschäftigte: Anspruch für max. 30% der Beschäftigten (umgerechnet)

Anerkannte Bildungsurlaube finden

In unserer Kurssuche finden Sie viele Bildungszeit-Angebote, die in Brandenburg anerkannt oder laut Veranstalter anerkennungsfähig sind.

Rechtsgrundlagen und weitere Hinweise

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Abt. 2, Ref. 26
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel.: (0331) 866 37 91
E-Mail