Auf einen Blick
Wieviel?
- 10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche)
- Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Für wen?
- Arbeitnehmer*innen
- Auszubildende
- Landesbeamte in Hamburg haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub, können jedoch Sonderurlaub beantragen
Art der Veranstaltung
- Politische, Berufliche Weiterbildung
- Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten
- Studienreisen und Tagungen
- Mindestdauer von einem Tag
- Täglicher Mindestumfang von 6 Zeitstunden. Bei Sprach- und EDV-Kursen gilt eine etwas geringere Mindestdauer von 6 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
- Online-Veranstaltungen sind möglich
Fristen
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
Anerkannte Kurse
In unserer Kurssuche finden Sie viele in Hamburg anerkannte Kurse sowie weitere Angebote, die laut Veranstalter anerkennungsfähig sind.
Rechtsgrundlagen und weitere Hinweise
Letzte Gesetzesänderung
Seit der Corona-Pandemie dürfen Bildungsurlaube in Hamburg auch online durchgeführt werden. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- die Veranstaltung muss inhaltsgleich mit dem anerkannten Programm durchgeführt werden
- die tägliche Arbeitszeit von sechs Stunden wird nicht unterschritten
- die Interaktion zwischen Kursleitung und Teilnehmenden muss jederzeit gegeben sein und
- die Anwesenheit der Teilnehmenden muss nachweisbar sein
Zuständige Behörde
Behörde für Schule und Berufsbildung
Hamburger Institut für Berufliche Bildung
Referat Bildungsurlaub
Hamburger Str. 131
22083 Hamburg
Tel: (040) 4 28 63 46 72
E-Mail