Auf einen Blick
Bildungsurlaub und Bildungsfreistellung meinen das Gleiche. In Mecklenburg-Vorpommern wird offiziell der Begriff „Bildungsfreistellung“ verwendet.
Wieviel?
- Beschäftigte haben Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr (bei einer Fünf-Tage-Woche). Der Anspruch kann aus zwei aufeinanderfolgenden Jahren zusammengefasst werden, sodass eine Freistellung von bis zu 10 Tagen am Stück möglich ist
- Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Für wen?
- Beschäftigte außerhalb des Öffentlichen Dienstes
- Beschäftigte im Öffentlichen Dienst und Beamte (außer berufliche Weiterbildung)
- Auszubildende (außer berufliche Weiterbildung)
Art der Veranstaltung
- Politische und Berufliche Weiterbildung
- Schulungen für das Ehrenamt
- Mindestdauer von drei Tagen, en bloc oder in Intervallen
- Täglich mindestens 6 Zeitstunden
Fristen
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 8 Wochen vor Kursbeginn
Anerkannte Kurse
In unserer Kurssuche finden Sie eine große Auswahl an Bildungsurlauben, die in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt sind. Dort erscheinen auch Angebote, bei denen der Veranstalter angibt, die Anerkennung auf Wunsch erstmals zu beantragen.
Rechtsgrundlagen und weitere Hinweise
Neben Bildungsurlaub.de bietet auch der Verein zur Förderung der Weiterbildungs-Information und -Beratung (WIB e.V.) Informationen zur Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern an. Der Verein betreibt zudem die Weiterbildungsdatenbank Mecklenburg-Vorpommern.
Zuständige Behörde
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2, Dezernat 202
Friedrich-Engels-Straße 47
19061 Schwerin