Bildungsurlaub in Niedersachsen

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Auf einen Blick

Wieviel?

  • Beschäftigte haben Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Ein nicht genutzter Anspruch wird automatisch ins Folgejahr übertragen und kann auch für getrennte Veranstaltungen genutzt werden, zum Beispiel zweimal fünf statt einmal zehn Tage. Soll der Anspruch aus drei Jahren zusammengefasst werden, ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
  • Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Für wen?

  • Arbeitnehmer*innen
  • Auszubildende
  • Landesbeamte in Niedersachsen haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub, können jedoch Sonderurlaub beantragen

Art der Veranstaltung

  • Politische und Berufliche und Allgemeine Weiterbildung
  • Schulungen für das Ehrenamt
  • Mindestdauer von 5 Tagen, davon mindestens 3 Tage en bloc, am An- und Abreisetag je mindestens 4 Unterrichtsstunden
  • Täglich 6 Zeitstunden
  • Veranstaltungen im Online und Hybrid-Format sind möglich

Fristen

  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn

Einschränkungen

  • Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist auf max. 50 % der Beschäftigten (umgerechnet) pro Jahr beschränkt

Anerkannte Weiterbildungen

In unserer Kurssuche finden Sie zahlreiche in Niedersachsen anerkannte Bildungsurlaube. Außerdem sind dort Angebote aufgeführt, bei denen der Veranstalter angibt, auf Wunsch eine Anerkennung in Niedersachsen zu beantragen.

Rechtsgrundlagen

Die letzte Änderung des gesetzlichen Rahmens betraf die Aufhebung der Befristung für die Erlaubnis zur Durchführung von Online-Bildungsurlauben. Diese Regelung wurde im Juni 2022 per Erlass dauerhaft bestätigt.

Für Online-Veranstaltungen gelten die gleichen Anforderungen wie für Präsenzveranstaltungen. Zusätzlich muss gewährleistet sein, dass geeignete virtuelle Unterrichtsräume mit den erforderlichen Medien genutzt werden, der Unterricht live (in Echtzeit) online oder hybrid stattfindet und die Interaktion zwischen Kursleitung und Teilnehmenden jederzeit möglich ist. Außerdem muss der Bildungsträger sicherstellen, dass die tatsächliche Teilnahme der Teilnehmenden überprüfbar ist.

Zuständige Stelle

Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung
Bödekerstr. 18
30161 Hannover