Bildungsurlaub („Bildungsfreistellung“) in Rheinland-Pfalz

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Auf einen Blick

In Rheinland-Pfalz wird der Bildungsurlaub offiziell Bildungsfreistellung genannt.

Wieviel?

  • 10 Tage in 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), für Auszubildende 5 Tage pro Ausbildungsjahr
  • Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Für wen?

  • Arbeitnehmer*innen
  • Auszubildende, nur politische Bildung
  • Beamte und Richter des Landes

Art der Veranstaltung

  • Politische und Berufliche Weiterbildung sowie deren Verbindung
  • Mindestdauer 3 Tage en bloc oder in Intervallen
  • Täglich mindestens 6 Unterrichtsstunden

Fristen

  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
  • Ablehnung des Arbeitgebers spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn

Einschränkungen

  • Beschäftigte in Betrieben mit weniger als 6 Beschäftigten haben leider keinen Anspruch auf Bildungsurlaub

Anerkannte Kurse

In unserer Kurssuche finden Sie eine große Auswahl von Weiterbildungsangeboten, die für Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz anerkannt sind. Enthalten sind auch Seminare, bei denen Veranstalter auf Wunsch zur erstmaligen Beantragung der Anerkennung bereit sind.

Rechtsgrundlage

Zuständige Behörde

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinallee 97-101
55118 Mainz