Auf einen Blick
In Rheinland-Pfalz wird der Bildungsurlaub offiziell Bildungsfreistellung genannt.
Wieviel?
- 10 Tage in 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), für Auszubildende 5 Tage pro Ausbildungsjahr
- Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Für wen?
- Arbeitnehmer*innen
- Auszubildende, nur politische Bildung
- Beamte und Richter des Landes
Art der Veranstaltung
- Politische und Berufliche Weiterbildung sowie deren Verbindung
- Mindestdauer 3 Tage en bloc oder in Intervallen
- Täglich mindestens 6 Unterrichtsstunden
Fristen
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
- Ablehnung des Arbeitgebers spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn
Einschränkungen
- Beschäftigte in Betrieben mit weniger als 6 Beschäftigten haben leider keinen Anspruch auf Bildungsurlaub
Anerkannte Kurse
In unserer Kurssuche finden Sie eine große Auswahl von Weiterbildungsangeboten, die für Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz anerkannt sind. Enthalten sind auch Seminare, bei denen Veranstalter auf Wunsch zur erstmaligen Beantragung der Anerkennung bereit sind.
Rechtsgrundlage
Zuständige Behörde
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinallee 97-101
55118 Mainz