Auf einen Blick
Wieviel?
- 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), en bloc oder in Intervallen,
- Zusammenfassung von 2 Jahren ist möglich
- Frühestens 6 Monate nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
Für wen?
- Arbeitnehmer*innen
- Auszubildende
- Landesbeamte in Hamburg haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub, können jedoch Sonderurlaub beantragen
Art der Veranstaltung
- Berufliche Weiterbildung
- Mindestdauer „mehrtägig“ en bloc oder in Intervallen
- In der Regel täglich 8, mindestens jedoch 6 Unterrichtsstunden
- Online-Veranstaltungen sind möglich
Fristen
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
- Ablehnung in der Regel 3 Wochen, spätestens aber 3 Tage vor Kursbeginn
Einschränkungen
- Kein Anspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben bis 5 Beschäftigte
Anerkannte Bildungsurlaube
In unserer Kurssuche finden Sie eine große Auswahl an Bildungsurlaubsangeboten mit Anerkennung für Sachsen-Anhalt. Dort sehen Sie auch Weiterbildungen, für die der Veranstalter bereit ist, die Anerkennung auf Wunsch erstmalig zu beantragen. Zudem stellt das Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt stellt eine Übersicht anerkannter Kurse bereit.
Rechtsgrundlagen und weitere Hinweise
Zuständige Behörde
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat Bildung, BAföG, Integration, Aussiedler, 2. SED-UnBerG
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel. 1: (0345) 5 14 – 37 21
Tel. 2: (0345) 5 14-39 23
Tel. 3: (0345) 5 14-12 18
E-Mail