Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt

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Auf einen Blick

Wieviel?

  • 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), en bloc oder in Intervallen,
  • Zusammenfassung von 2 Jahren ist möglich
  • Frühestens 6 Monate nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses

Für wen?

  • Arbeitnehmer*innen
  • Auszubildende
  • Landesbeamte in Hamburg haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub, können jedoch Sonderurlaub beantragen

Art der Veranstaltung

  • Berufliche Weiterbildung
  • Mindestdauer „mehrtägig“ en bloc oder in Intervallen
  • In der Regel täglich 8, mindestens jedoch 6 Unterrichtsstunden
  • Online-Veranstaltungen sind möglich

Fristen

  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
  • Ablehnung in der Regel 3 Wochen, spätestens aber 3 Tage vor Kursbeginn

Einschränkungen

  • Kein Anspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben bis 5 Beschäftigte

Anerkannte Bildungsurlaube

In unserer Kurssuche finden Sie eine große Auswahl an Bildungsurlaubsangeboten mit Anerkennung für Sachsen-Anhalt. Dort sehen Sie auch Weiterbildungen, für die der Veranstalter bereit ist, die Anerkennung auf Wunsch erstmalig zu beantragen. Zudem stellt das Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt stellt eine Übersicht anerkannter Kurse bereit.

Rechtsgrundlagen und weitere Hinweise

Zuständige Behörde

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat Bildung, BAföG, Integration, Aussiedler, 2. SED-UnBerG
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel. 1: (0345) 5 14 – 37 21
Tel. 2: (0345) 5 14-39 23
Tel. 3: (0345) 5 14-12 18
E-Mail