Bildungsurlaub Sachsen: leider kein Anspruch für Beschäftigte

Sachsen ist neben Bayern das einzige Bundesland, in dem kein Bildungsurlaubsgesetz oder eine vergleichbare Regelung erlassen worden ist – obwohl die Bundesrepublik 1976 ein Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Übereinkommen 140) zum bezahlten Bildungsurlaub ratifiziert hat.

Für Arbeitnehmer*innen in Sachsen bedeutet das: Fortbilden nach eigenen Vorstellungen ist nur während des Erholungsurlaubs möglich.

Gibt es wirklich keine Chance?

Entscheidend für die Frage, ob Sie Bildungsurlaub in Anspruch nehmen können, ist der Ort Ihres Arbeitsplatzes, nicht Ihr Wohnort. Leben Sie in Sachsen, arbeiten aber in einem anderen Bundesland (außer in Bayern), gilt dessen Gesetz, dann haben Sie also u.U. doch einen Rechtspruch auf Bildungsurlaub.

Manchmal ist die Frage des Arbeitsplatz-Standortes nicht klar, bei wechselnden Arbeitsorten oder bei Berufen, die mit Reisen verbunden sind beispielsweise. Hier hilft ein Blick in den Arbeitsvertrag, da ist meist klar geregelt, wo der Arbeitsplatz angesiedelt ist.

Tipp: Fragen Sie Ihren Arbeitgeber

Auch wenn Sie keinen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub haben: Freiwillig darf ein Arbeitgeber natürlich Bildungsurlaub gewähren, dazu bedarf es keiner gesetzlichen Grundlage. Darum: Fragen Sie bei passender Gelegenheit einfach nach.

Hat Ihr Arbeitgeber außer in Sachsen weitere Standorte in anderen Bundesländern, begründet das zwar noch keinen Anspruch für Sie. Aber Sie könnten ihn fragen, ob im Sinne einer Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden nicht auch Ihnen freiwillig ein Recht auf Bildungsurlaub eingeräumt wird.

Warum gibt es eigentlich kein Bildungsurlaubs-Gesetz in Sachsen?

Historisch betrachtet wurden Bildungsurlaubsgesetze meist von einer sozialdemokratisch, in Baden-Württemberg von einer grün geführten Landesregierung erlassen. Bei späteren Regierungswechseln zu konservativeren Regierungen blieben die Gesetze erhalten. So wurden im Lauf von nun bald 40 Jahren in fast allen Ländern entsprechende Regelungen eingeführt. In Sachsen gibt es bislang keine politische Mehrheit für ein eigenes Bildungsurlaubsgesetz. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist jedoch vereinbart, ab 2027 einen Anspruch auf drei Tage Bildungsurlaub einzuführen. Wirtschaftsverbände äußern dazu weiterhin deutlichen Widerstand.