Bildungsurlaub („Bildungsfreistellung“) in Schleswig-Holstein

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Auf einen Blick

Wieviel?

  • 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), Zusammenfassung von 2 Jahren für längere Seminare ist möglich, Antragstellung auf „Verblockung“ im lfd. Jahr
  • Frühestens 6 Monate nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses

Für wen?

  • Arbeitnehmer*innen
  • Auszubildende
  • Beamt*innen des Landes und der Kommunen, Richter*innen

Art der Veranstaltung

  • Allgemeine, Politische und Berufliche Weiterbildung
  • 5 Tage
  • 7 Zeitstd. incl. Pausen täglich
  • Online- und Hybridveranstaltungen

Fristen

  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn

Bildungsurlaubsangebote mit Anerkennung für Schleswig-Holstein

Unsere Kurssuche bietet eine große Auswahl an Bildungsurlauben für Beschäftigte aus Schleswig-Holstein. Dort finden Sie auch Weiterbildungen, bei denen der Veranstalter auf Wunsch bereit ist, die Anerkennung erstmals zu beantragen. Eine Übersicht anerkannter Kurse finden Sie zudem im vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie geförderten Bildungsurlaubsportal Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlagen

Seit August 2021 erlaubt Schleswig-Holstein sowohl reine Online-Seminare als auch Hybrid-Veranstaltungen, also einem Mix aus Präsenz- und Online-Phasen.

Zuständige Stelle

Investitionsbank Schleswig-Holstein
Bereich Arbeitsmarktförderung
Fleethörn 29 – 31
24103 Kiel
Tel: (0431) 99 05 11 11
E-Mail