Auf einen Blick
Wieviel?
- 10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche)
- Frühestens nach sechs Monaten
Für wen?
- Arbeitnehmer*innen
- Auszubildende
- Landesbeamte in Bremen haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub, können jedoch Sonderurlaub beantragen
Art der Veranstaltung
- Politische, berufliche und allgemeine Weiterbildung
- Schulungen für das Ehrenamt
- Mindestdauer 1 Tag mit 8 Unterrichtsstunden à 45 Minuten
- Mehrtägige Veranstaltungen mit mindestens 6 Unterrichtsstunden pro Tag im Durchschnitt. Die Stundenzahl kann flexibel verteilt werden, zum Beispiel auf einen Tag mit vier und einen weiteren mit acht Stunden
Anerkannte Kurse
Eine Liste anerkannter oder vom Veranstalter als anerkennungsfähig eingetragener Angebote finden Sie in unserer Seminarsuche.
Rechtsgrundlagen und weitere Hinweise
Zuständige Behörde
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Referat 23
Rembertiring 8-12
28195 Bremen
Tel. 1: (0421) 361-9 68 75
Tel. 2: (0421) 361-1 59 34
E-Mail