Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit in Bremen

Header Image

Auf einen Blick

Wieviel?

  • 10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche)
  • Frühestens nach sechs Monaten

Für wen?

  • Arbeitnehmer*innen
  • Auszubildende
  • Landesbeamte in Bremen haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub, können jedoch Sonderurlaub beantragen

Art der Veranstaltung

  • Politische, berufliche und allgemeine Weiterbildung
  • Schulungen für das Ehrenamt
  • Mindestdauer 1 Tag mit 8 Unterrichtsstunden à 45 Minuten
  • Mehrtägige Veranstaltungen mit mindestens 6 Unterrichtsstunden pro Tag im Durchschnitt. Die Stundenzahl kann flexibel verteilt werden, zum Beispiel auf einen Tag mit vier und einen weiteren mit acht Stunden

Anerkannte Kurse

Eine Liste anerkannter oder vom Veranstalter als anerkennungsfähig eingetragener Angebote finden Sie in unserer Seminarsuche.

Rechtsgrundlagen und weitere Hinweise

Zuständige Behörde

Die Senatorin für Kinder und Bildung
Referat 23
Rembertiring 8-12
28195  Bremen
Tel. 1: (0421) 361-9 68 75
Tel. 2: (0421) 361-1 59 34
E-Mail