Förderung für Ihre berufliche Bildung

Titelbild zur Seite über Fördermöglichkeiten für berufliche Bildung

Beim Bildungsurlaub gilt: die Lohnfortzahlung übernimmt der Arbeitgeber, die Kursgebühren trägt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer. Es gibt zusätzliche Fördermöglichkeiten, mit denen sich die Kursgebühren in manchen Fällen reduzieren lassen.

Die nachfolgend beschriebenen Fördertöpfe wenden sich an verschiedene Zielgruppen und fördern Seminare mit unterschiedlicher Ausrichtung. Sie finden hier grundlegende Informationen, die Ihnen die weitere Recherche erleichtern sollen. Beachten Sie bitte die spezifischen Förderbedingungen auf den Webseiten der Fördergeber.

Für bereits gebuchte Kurse gibt es übrigens keine Förderung. Deshalb lohnt es sich, eine mögliche Förderung vor der eigentlichen Buchung zu prüfen und sich vorab beraten zu lassen. Viele Bildungseinrichtungen reservieren Ihnen vorab unverbindlich einen Platz, damit Sie sicher sein können, am Wunschseminar teilnehmen zu können.

Deutschlandweite Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit stellt unterschiedliche Förderprogramme zur beruflichen Weiterbildung bereit. Eine direkte Überschneidung mit dem Thema Bildungsurlaub gibt es dabei nicht.

Bildungsgutschein bei Arbeitslosigkeit

Der Bildungsgutschein ist eine Fördermaßnahme der Agentur für Arbeit. Er ist für Fälle vorgesehen, in denen eine Weiterbildung erforderlich ist, um entweder eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Gefördert werden nur zugelassene Maßnahmen. Einen Bildungsgutschein erhalten Sie nach vorheriger Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das örtliche Jobcenter.

Förderung bei andauernder Beschäftigten

Förderungen der Bundesagentur für Arbeit sind für Beschäftigte nur möglich, wenn sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt. Deshalb sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihr Betrieb hinter dem Vorhaben steht.

Für einzelne Beschäftigte besteht die Option, eine Förderung im klassischen Individualverfahren zu beantragen. Voraussetzung ist, dass der Kurs und Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen sind. Zudem muss die Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfassen, die jedoch nicht am Stück stattfinden müssen. Die Möglichkeit zur Kostenübernahme staffelt sich nach Betriebsgröße.

Weitere Förderszenarien sind:

  • Die Förderung für die Weiterbildung von mehreren Beschäftigten (Sammelantragsverfahren)
  • Der anteilige Entgeltersatz bei Verdienstausfällen durch Weiterbildungsmaßnahmen (Qualifizierungsgeld)
  • Ein behinderungsbedingter Mehraufwand

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten stellt die Bundesagentur für Arbeit bereit.

Bundesländer mit Förderprogrammen für Berufstätige

Für Beschäftigte in 14 der 16 Bundesländer ist der Bildungsurlaub eine einschlägige Förderung der beruflichen Bildung. Die Ausnahme bilden Bayern und Sachsen – die beiden einzigen Bundesländer, in denen es bisher kein entsprechendes Gesetz gibt. Durch die Fortzahlung des Gehalts während der Weiterbildung kommt die finanzielle Förderung beim Bildungsurlaub streng genommen vom Arbeitgeber, den gesetzlichen Rahmen dafür haben jedoch die Bundesländer geschaffen.

Einige Bundesländer haben darüber hinaus eigene Programme zur Förderung der beruflichen Bildung aufgesetzt.

Nordrhein-Westfalen

In NRW gab es bis zum 30. Juni 2024 den Bildungscheck. Bereits ausgegebene Bildungsschecks können mit dem Förderantrag noch bis zum 31.03.2029 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden. 

Dass die Förderung über Bildungsschecks ausgelaufen ist, hat laut Landesregierung rechtliche Ursachen. Für Personen mit niedrigem Einkommen sollen neue Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen Weiterbildung geschaffen werden. Details sind jedoch noch nicht bekannt.

Hessen

In Hessen gibt es den Qualifizierungscheck. Er richtet sich speziell an Berufstätige und fördert Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss hinführen, was die Verwendung im Zusammenhang mit Bildungsurlaub deutlich einschränkt. Die maximale Kostenerstattung liegt bei 4.000 € (50% der Kursgebühr).

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz fördert die Teilnahme von Beschäftigten an beruflicher Weiterbildung mit dem Qualischeck. Er richtet Für Berufstätige mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz

  • Die Kostenerstattung ist je nach Einkommen unterschiedlich:
    Falls die Kosten unter 1.000 Euro betragen, dann ist eine Förderung durch den QualiScheck nur möglich bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten.
    Für Berufstätige mit niedrigerem Einkommen kommt statt dessen die Bildungsprämie des Bundes in Frage (siehe oben).
    Bei Kosten über 1000 € gibt es keine Einkommensgrenzen. Grundsätzlich ist der QualiScheck für Bildungsurlaube gut geeignet.
    Erstattet werden 60 Prozent, maximal 600 €. Die Förderung kann einmal jährlich beantragt werden.

Schleswig-Holstein

Für Beschäftigte, Auszubildende, Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein gibt es den Weiterbildungsbonus. Mit ihm werden Seminarkosten der beruflichen Bildung gefördert. Die Kostenerstattung beträgt 50% der Kosten (max. 1.500 €)

Das Programm setzt auf eine Kooperation zwischen Arbeitnehmern und dem Betrieb: es funktioniert nur, wenn der Betrieb die andere Hälfte der Kosten übernimmt. Vorteil für Arbeitnehmer ist, dass ihnen so gar keine Kosten entstehen, denn die 50% Förderung decken den Eigenanteil. Betriebe werden aber eine Kostenübernahme von der Themenwahl abhängig machen. Damit wird die Auswahl des Seminars deutlich eingeschränkt. Bildungsurlaub-Interessierte müssen also abwägen, was ihnen wichtiger ist: ein möglicherweise vom konkreten Betriebsnutzen entferntes, aber interessantes Thema oder die Kostenerstattung durch den Weiterbildungsbonus.