
Bildungsurlaub, auch als Bildungsfreistellung oder Arbeitnehmerweiterbildung bezeichnet, ist ein durch Gesetze geregelter Anspruch für Arbeitnehmer. Die genehmigten Tage können ausschließlich zum Besuch einer Bildungsveranstaltung genutzt werden. Diese Veranstaltungen müssen vorab als Bildungsurlaub anerkannt worden sein. Den Anspruch gibt es in allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen.
Die Anerkennung müssen Veranstalter für jedes Bundesland bei der dort zuständigen Behörde beantragen. Welche Behörde zuständig ist, können Sie der Tabelle auf dieser Seite entnehmen. Die genauen Bedingungen für die Anerkennung sind in den Gesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Eine Anerkennung muss dabei immer für das Bundesland vorliegen, in dem sich der Arbeitsplatz der teilnehmenden Person befindet.
Grundsätzlich gibt es zwei Kategorien von Anerkennungsverfahren. In 11 der 14 Bundesländer mit Bildungsurlaub wird die Anerkennung pro Kurs erteilt, in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen hingegen pro Bildungseinrichtung. Alle Kurse dieser Einrichtung gelten dann automatisch als anerkannt, sofern sie die vorgeschriebenen Kriterien erfüllen. In Hessen müssen Bildungseinrichtungen zunächst eine Trägeranerkennung beantragen und anschließend die Anerkennung jedes Kurses. Allerdings sind die Kriterien für die Trägeranerkennung weniger anspruchsvoll als in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.
Eine Zusammenfassung der aktuellen Anforderungen aus der Sicht von Bildungsanbietern stellt regelmäßig das Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes zusammen.
Berlin
Berliner Anerkennungen gelten auch im Land Brandenburg, sofern die Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 8 und 9 BFV gewahrt sind. Details können Sie der Brandenburgischen Bildungsfreistellungsverordnung entnehmen.
Saarland
Ist eine Veranstaltung bereits in einem anderen Bundesland anerkannt, kann sie auch im Saarland anerkannt werden, sofern das tägliche Programm mindestens sechs Unterrichtsstunden umfasst. Dafür stellen Sie einen Antrag und fügen den Anerkennungsbescheid des anderen Bundeslandes bei. Nach erfolgreicher Prüfung erteilt das Saarland einen Gleichstellungsbescheid.
Thüringen
Auch in Thüringen gibt es ein vereinfachtes Verfahren: Ist eine Veranstaltung bereits in einem anderen Bundesland anerkannt, kann die Anerkennung übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Anerkennungskriterien des anderen Bundeslandes den Vorgaben in Thüringen entsprechen. Dafür muss ein Antrag gestellt und der Anerkennungsbescheid des anderen Bundeslandes beigefügt werden.
Anerkennungen sind befristet – üblicherweise ein oder zwei Jahre. Die Anerkennung in Thüringen gilt unbefristet.
Die Anerkennungsanträge sind in einigen Ländern gebührenpflichtig:
Hamburg
Für die Anerkennung von Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung – hierzu zählen auch Sprachkurse – wird pro Antrag eine Gebühr von 95 € erhoben. Die Anerkennung von Veranstaltungen der politischen Bildung sowie von Veranstaltungen zur Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten ist gebührenfrei.
Schleswig-Holstein
Für die Anerkennung einer Bildungsfreistellungsveranstaltung fallen Gebühren in Höhe von 69 € an. Es gibt je nach Verlauf preisliche Abstufungen:
Sachsen-Anhalt
Auch hier ist das Anerkennungsverfahren kostenpflichtig. Die Gebühr liegt derzeit bei 26 €.
NRW
Die Veranstalteranerkennung in NRW kostet je nach Arbeitsaufwand bis zu 210 €.
Baden-Württemberg
Für die Anerkennung als Bildungseinrichtung im Sinne des dort geltenden Bildungszeitgesetzes werden Gebühren in Höhe von 150 € fällig.
Thüringen
Die Höhe der Gebühren wird zwischen 10 und 150 € je Bearbeitungsaufwand liegen und am Bearbeitungsaufwand der ersten bearbeiteten Anträge ermittelt, bei ordnungsgemäß ausgefüllten und vollständigen Anträgen wird die Gebühr im unteren zweistelligen Bereich (ca. 20 € bis 35 €) liegen.
In der folgenden Tabelle finden Sie Links zu Gesetzen, Verordnungen und Adressen der Bundesländer, sowie die Antragsformulare, die Sie benötigen, um Ihre Veranstaltungen anerkennen zu lassen.
Schritt 1
Prüfen Sie, ob die geplante Veranstaltung den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Dies sind insbesondere das Thema (politische / berufliche Bildung), Umfang und Form. Auch Sie als Veranstalter müssen u.U. bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In der Tabelle finden Sie Links zu den Informationsseiten der einzelnen Bundesländern, die jeweiligen Voraussetzungen werden da aufgeführt.
Schritt 2
Stellen Sie Ihre Antragsunterlagen zusammen. Die Antragsformulare finden Sie unten in der Tabelle. Die meisten Bundesländer akzeptieren das „Einheitliche Antragsformular“. Das erspart Ihnen Arbeit. Die Genehmigungsbehörden benötigen bis zu drei Monate für die Prüfung, oft geht es aber deutlich schneller.
In Baden-Württemberg NRW wird nur eine Anerkennung für den Veranstalter ausgesprochen. Dort müssen keine einzelnen Veranstaltungen anerkannt werden. Das erspart viel Arbeit, allerdings sind die Anforderungen hoch: Veranstalter müssen ein vom jeweiligen Bundesland anerkanntes Gütesiegel besitzen.
Das Verfahren in Hessen ist zweistufig: eine Kontaktaufnahme vorab soll die grundsätzliche Erfüllung der Voraussetzungen abklären, dann erfolgt zunächst die Anerkennung als Veranstalter, anschließend die von Veranstaltungen.
Schritt 3
Nach Erwirken der Anerkennung können Sie offiziell Bildungsurlaub anbieten. Viele Beschäftigte suchen aktiv nach anerkannten Angeboten, z.B. in unserer Kurssuche. Gerne nehmen wir Ihre Bildungsurlaub Angebote dort auf. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Schritt 4
Teilnehmenden sollten Sie nach der Anmeldung den Anerkennungsbescheid des jeweiligen Bundeslandes zur Verfügung stellen. Nach erfolgreiche Teilnahme zudem eine Teilnahmebescheinigung. Beide Dokumente müssen Teilnehmende ihrem Arbeitgeber vorlegen. Einige Bundesländer verlangen darüber hinaus statistische Meldungen von Ihnen. Die Details dazu erhalten Sie mit dem Anerkennungsbescheid.
Die Einarbeitung in die Logik der Anerkennungs-Verfahren erfordert einen gewissen Zeitaufwand. Es lohnt sich am ehesten, wenn mehr als eine Veranstaltung anerkennt werden soll. Auch auf Dauer entsteht ein gewisser Aufwand: die regelmäßige Aktualisierung der Anerkennung, statistische Meldungen an die Behörden, sowie die Beratung der Teilnehmenden und die Bereitstellung der Unterlagen für den Arbeitgeber. Für viele Veranstalter ist die Anerkennung darum eine langfristige Marketingentscheidung. Denn die Bildungsurlaubsanerkennung bietet einen klaren Mehrwert für Teilnehmende. Die Anerkennung in allen für Sie relevanten Bundesländern erhöht die Reichweite gegenüber einer Anerkennung nur in einem Bundesland deutlich. Die Bereitschaft, oft sogar das explizite Interesse, an einen anderen Ort zu reisen, wächst kontinuierlich. Das spricht für flächendeckende Anerkennungen.
| Genehmigungsbehörde | Gesetz | Antragsformular | Gebühren |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Referat 12 76247 Karlsruhe FAX 0721 93340212 Infoseite | Gesetz | Antragsformular Zugelassene Zertifizierungen | 150 € |
| Berlin Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Oranienstraße 106 10969 Berlin Tel.: (030) 9028 – 1414, 1482 Infoseite | Gesetz | Antragsformular Erfassung als Veranstalter | — |
| Brandenburg Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Tel.: (0331) 866-3961 Infoseite | Gesetz Verordnung | Antragsformular Erfassung als Veranstalter | — |
| Bremen Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Referat 23 Rembertiring 8-12 28195 Bremen Tel.: (0421) 361-9 68 75 oder 361-1 59 34 Fax: (0421) 496-9 68 75 Infoseite | Gesetz Verordnung | Antragsformular Erfassung als Veranstalter | — |
| Hamburg Hamburger Institut für Berufliche Bildung Referat Bildungsurlaub – HI 43 Hamburger Str. 131 22083 Hamburg Tel: (040) 428 63 46 72 Fax: (040) 427 96 70 80 Infoseite | Gesetz Verordnung | Antragsformular Erfassung als Veranstalter | 95 € für Kurse der beruflichen Bildung |
| Hessen Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Sonnenberger Straße 2/2a Referat III7 65193 Wiesbaden Tel.: (0611) 32 19 36 73 Fax: (0611) 3 27 19 46 85 Infoseite | Gesetz Verordnung | Antrag auf Trägeranerkennung | — |
| Mecklenburg-Vorpommern Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abteilung 2, Dezernat 202 Friedrich-Engels-Straße 47 19061 Schwerin Tel.: (0385) 588-59486 Infoseite | Gesetz | Digitales Antragsverfahren | — |
| Niedersachsen Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung Bödekerstr. 18 30161 Hannover Tel.: (0511) 300 330 330 Infoseite Niedersachsen | Gesetz Verordnung | Antragsformular Erfassung als Veranstalter | — |
| NRW Landesweite Infoseite Bezirksregierung Detmold Dezernat 48 32756 Detmold Auch für Veranstalter außerhalb NRWs zuständig Infoseite Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 48 59817 Arnsberg Infoseite Bezirksregierung Detmold Dezernat 48 32754 Detmold Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 48 Postfach 30 08 65 40408 Düsseldorf Infoseite Bezirksregierung Köln Dezernat 48 50606 Köln Infoseite Bezirksregierung Münster Dezernat 48 48128 Münster Infoseite | Gesetz | Antrag auf Trägeranerkennung Zugelassene Gütesiegel | 210 € |
| Rheinland-Pfalz Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinallee 97-101 55118 Mainz Tel.: 06131 / 967-500 Infoseite des Landes Rheinland-Pfalz | Gesetz | Antragsformular Anlage zum Antrag Erfassung als Veranstalter | — |
| Saarland Für Allgemeine/politische Weiterbildung: Ministerium für Bildung – Referat E4 Trierer Str. 33 66117 Saarbrücken Tel: (0681) 501 72 14 Für Berufliche Weiterbildung: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie – Referat F/6 Tel: +49 681 501-4147 Fax: +49 681 501-1788 Franz-Josef-Röder-Str. 17 66119 Saarbrücken Infoseite des Saarlandes FAQ-Seite des Saarlandes | Gesetz | Antragsformular Digitales Antragsverfahren | — |
| Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Referat Bildung, BAföG, Integration, Aussiedler, 2. SED-UnBerG Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel.: (0345) 514 37 21 oder 5 14-39 23 Infoseite des Landes Sachsen-Anhalt | Gesetz | Antragsformular Anlage zum Antrag Erfassung als Veranstalter | 26 € |
| Schleswig-Holstein Investitionsbank Schleswig-Holstein Bereich Arbeitsmarktförderung Fleethörn 29 – 31 24103 Kiel Tel: (0431) 99 05 11 11 Infoseite des Landes Schleswig-Holstein | Gesetz Verordnung | Antragsformular Erfassung als Veranstalter | 69 € |
| Thüringen Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Werner-Seelenbinder-Straße 7 99096 Erfurt Tel.: 0361/57 343 8278 (Servicehotline) Infoseite des Landes Thüringen | Gesetz | Antragsformular | 10 – 150 € |