Lebenslang lernen.
In allen Bundesländern außer Sachsen und Bayern haben Beschäftigte Anspruch auf Bildungsurlaub. Sie können sich bis zu fünf Tage pro Jahr bei vollem Gehalt freistellen lassen, um sich weiterzubilden.
Der Erholungsurlaub bleibt unberührt. Wichtig: Das Seminar muss im Bundesland anerkannt sein, in dem Sie arbeiten. Die Kosten tragen Sie selbst.

Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub? Wie finde ich einen anerkannten Bildungsurlaub? Wie melde ich Bildungsurlaub beim Arbeitgeber an? Was tun, wenn es bei der Beantragung hakt? Alle Informationen und Gesetze finden Sie in unserer Infothek.
Bildungsurlaub.de ist ein unabhängiges Informationsangebot und keine offizielle Seite einer Behörde. Wir bereiten die gesetzlichen Regelungen der Bundesländer verständlich auf und ergänzen praktische Hinweise zur Anwendung. Die Angaben zu Seminaren und deren Anerkennung stammen von den jeweiligen Veranstaltern.